Konsens (Recht)

Konsens [lateinisch »Übereinstimmung«] der, -es/-e, Recht:

Einigung zweier Personen durch übereinstimmende Willenserklärungen. Ein Konsens bezüglich der Hauptpunkte (Essenzialien) ist unabdingbare Voraussetzung für einen Vertrag.

Quellenangabe

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