dinglicher Vertrag (Recht)
dinglicher Vertrag, Recht:
sachenrechtliche Einigung, die eine Änderung der Rechtsverhältnisse an einer Sache bewirkt, also eine Verfügung darstellt; im Gegensatz dazu begründet ein schuldrechtlicher Vertrag (z. B. ein Kauf) nur Ansprüche, die die Änderung der Rechtsverhältnisse erst herbeiführen sollen.
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