Aufrechnung (bürgerliches Recht)

Aufrechnung, Kompensation, bürgerliches Recht:

die wechselseitige Schuldentilgung durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung, die weder bedingt noch befristet sein darf. Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind (wie bei gegenseitigen Geldforderungen), so ist jeder Teil berechtigt, seine Forderung gegen die des anderen aufzurechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die

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