Open Shop (Recht)

Open Shop [əʊpn ʃɔp; englisch] der, - -(s)/- -s, Recht:

Betrieb, in dem Arbeitnehmer bei Beginn ihrer Betriebszugehörigkeit nicht gezwungen werden, einer Gewerkschaft beizutreten. Entspricht dem Individualgrundrecht auf negative Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Grundgesetz. – Gegensatz: Closed Shop (Absperrklausel).

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