kleiner Grenzverkehr
kleiner Grenzverkehr, nachbarlicher Verkehr von Personen, die in den Grenzgebieten von Nachbarstaaten ansässig sind. Für den kleinen Grenzverkehr bestehen aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen pass-, ausweis- und zollrechtliche Erleichterungen. Das deutsche Außenwirtschaftsrecht regelt Genehmigungsbefreiungen im Verkehr zwischen Personen, die in benachbarten, durch zwischenstaatliche Abkommen festgelegten Grenzzonen oder in benachbarten Grenzräumen mit
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