Recht
Die für Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen zuständige Gerichtsbarkeit besteht aus Kreis- und Stadtgerichten, Gebietsgerichten und dem Obersten Gericht. Die Arbitragegerichte in den Gebieten sowie das Höchste Arbitragegericht sind für wirtschafts- und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten der Unternehmen zuständig. Unterhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit können auf kommunaler Ebene die traditionellen Schiedsgerichte der Dorfältesten (Aksakal)
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