Recht
Das Gerichtssystem ist einheitlich gegliedert. Alle Provinzen sowie der Bund (nur für beschränkte, gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten) haben je eine Tatsachen- und Berufungsinstanz unter verschiedenen Bezeichnungen. Der auf Bundesebene mit zwei Abteilungen (Divisions) als Erstinstanz und Berufungsgericht bestehende Federal Court wurde 2003 in zwei selbstständige Gerichte, den Federal Court als
Quellenangabe