Recht
Das Gerichtssystem ist einheitlich gegliedert. Alle Provinzen sowie der Bund (nur für beschränkte, gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten) haben je eine Tatsachen- und Berufungsinstanz unter verschiedenen Bezeichnungen. Der auf Bundesebene mit zwei Abteilungen (Divisions) als Erstinstanz und Berufungsgericht bestehende Federal Court wurde 2003 in zwei selbstständige Gerichte, den Federal Court als erste
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