Jugendbericht

Jugendbericht, gemäß § 84 SGB VIII von der Bundesregierung in jeder Legislaturperiode dem Bundestag und dem Bundesrat vorzulegender Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe; in jedem dritten Bericht ist zusätzlich auf die Gesamtsituation der Jugendhilfe einzugehen. Erarbeitet wird der Jugendbericht von einer

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.