innerdeutscher Handel
innerdeutscher Handel, früher Interzonenhandel,
bis zur Vereinigung der beiden deutschen Staaten am 3. 10. 1990 der Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie der Zahlungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und der DDR einschließlich Berlin (Ost). Rechtsgrundlage bildeten die Regelungen des Frankfurter Abkommens vom 8. 10. 1949 und seit dem 20. 9. 1951
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