Religion
Die Verfassung (Artikel 77) garantiert die Religionsfreiheit; alle Religionsgemeinschaften sind rechtlich gleichgestellt. Bestimmte vom Staat gewährte Privilegien (z. B. Freistellung von der Besteuerung), die auch Religionsgemeinschaften in Anspruch nehmen können, setzen den rechtlichen Status der juristischen Person voraus, dessen Verleihung durch den Präsidenten der Republik erfolgt.
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