Heimtücke (Recht)

Heimtücke [von älter haimliche/heimische dück »heimliche, hämische Tücke«], Recht:

1) deutsche Rechtsgeschichte: Das Heimtückegesetz vom 20. 12. 1934 (amtlich: Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Uniformen) und die vorher (21. 3. 1933) erlassene Verordnung zur »Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung« dienten der Sicherung der nationalsozialistischen Herrschaft. Ihre unklaren

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