Handelsgeschäft
Handelsgeschäft, jedes Geschäft, das zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns gehört (§ 343 HGB), im Unterschied zu den Geschäften seines privaten Lebens. Ist die Zugehörigkeit eines Geschäftes zu der einen oder anderen Sphäre zweifelhaft, wird angenommen, dass ein Handelsgeschäft vorliegt (§ 344 HGB). Die Geschäfte der Handelsgesellschaften sind immer
Informationen zum Artikel
Quellenangabe