Grundsicherung in der Fassung von 2003
Die Grundsicherung wurde im Sozialgesetzbuch (SGB) II geregelt. Einige Vorschriften traten am 1.1.2004, die wesentlichen Teile am 1.1.2005 in Kraft. Mit dem Gesetz wurden die steuerfinanzierten (Fürsorge-)Leistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) für erwerbsfähige Hilfebedürftige zusammengelegt. Vorher galten für erwerbsfähige Bezieher von Arbeitslosenhilfe günstigere Leistungssätze und Regeln
Mitwirkende
Ralph Zade
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