Sozialgeld
Sozialgeld, eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 19 Abs. 1 SGB II). Sozialgeld erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, soweit sie nicht Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Das Sozialgeld ist wie das Arbeitslosengeld II eine von einer Bedürftigkeitsprüfung abhängige Leistung. Es umfasst den Regelbedarf,
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