Arbeitslosenhilfe
Arbeitslosenhilfe, bis 31. 12. 2004 eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die bedürftigen Arbeitslosen gewährt wurde, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (mehr) hatten. Die Arbeitslosenhilfe betrug 57 % (bei Arbeitslosen ohne steuerlich zu berücksichtigende Kinder 53 %) des Nettoarbeitsentgelts. Finanziert wurden die Leistungen der Arbeitslosenhilfe (im Unterschied zum Arbeitslosengeld) aus dem
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