Grundsatzgesetzgebung

Grundsatzgesetzgebung, in einem Bundesstaat die auf eine besondere Kompetenz des Gesamtstaates gestützten Gesetze, die sich – wie beim Rahmengesetz – in der Regel auf allgemeine, richtlinienartige Regelungen beschränken und nur ausnahmsweise Vollregelungen enthalten. Auf jeden Fall muss die Grundsatzgesetzgebung auf Vervollständigung durch weitere Bundes- oder Landesgesetze angelegt sein.

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