Grundgesetz

Bestandteile

Der Geltungsbereich des Grundgesetzes erstreckt sich auf die 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz besteht aus der Präambel und 14 (ursprünglich 11) Abschnitten: I) Grundrechte (Artikel 1–19); II) Bund und Länder (Artikel 20–37); III) Bundestag (Artikel 38–48); IV) Bundesrat (Artikel 50–53); IV a) Gemeinsamer Ausschuss (Artikel 53 a); V)

Quellenangabe

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