Griechenland

Recht

Der Gerichtsaufbau ist dreigliedrig. Als oberste Gerichte fungieren in Athen der Areopag (Zivil- und Strafrecht), der Staatsrat (Verwaltungsrecht) und der Rechnungshof. 1975 wurde ein aus Mitgliedern der drei obersten Gerichte bestehendes oberstes Sondergericht geschaffen, das u. a. über die Gültigkeit von Wahlen und Volksabstimmungen oder aber bei Streitfällen zwischen Gerichten

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