Gewinnvortrag
Gewinnvortrag, der Teil des Bilanzgewinns einer Kapitalgesellschaft, der nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet und nicht in die Gewinnrücklagen eingestellt, sondern in das nächste Jahr übertragen wird. Er kann in der Bilanz dieses Geschäftsjahres gesondert als »Gewinnvortrag aus dem Vorjahr« ausgewiesen oder in den Bilanzgewinn einbezogen werden.
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