Share (angloamerikanisches Recht)

Share [ˈʃeə; englisch »Anteil«] der, -s/-s, angloamerikanisches Recht:

das Anteilsrecht an einer Kapitalgesellschaft. Der Share wird (im Unterschied zur deutschen Aktie) nicht in einer Urkunde verbrieft. Der Shareholder erwirbt ihn durch Eintragung in das Mitgliedsregister der Gesellschaft, die über die Beteiligung ein beglaubigtes Zertifikat (Share-Certificate) ausstellt. Die Übertragung des Shares geschieht durch Übergabe des Share-Certificates und Registerumtragung.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.