Einlagen (Gesellschaftsrecht)
Einlagen, Gesellschaftsrecht:
im Rahmen der Beteiligungsfinanzierung (Einlagenfinanzierung) durch die Gesellschafter einer Handelsgesellschaft, einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder einer stillen Gesellschaft aufgebrachte Geld- oder Sachmittel (Sacheinlagen). Nach der Höhe der Einlagen bestimmt sich der Anteil der Gesellschafter am Eigenkapital des Unternehmens. Ist ein Teil des Grundkapitals einer Kapitalgesellschaft nicht voll
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