Gesellschaft

Begriffsbestimmung

Etymologisch abgeleitet bedeutet Gesellschaft eine räumlich-zeitlich koordinierte Anwesenheit, also das Zusammenleben beziehungsweise eine auf zeitliche Dauer angelegte Interdependenz von Menschen (Lebewesen), die durch deren gemeinsame Teilhabe an einem Raum und ein dadurch zustande kommendes Funktionsgefüge konstituiert wird. Dies entspricht der althochdeutschen Bedeutung des Wortes »giselliscaft«, das heißt die »Gesellen« (die

Quellenangabe

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