Geschäftsbesorgungsvertrag

Geschäftsbesorgungsvertrag, Dienst- oder Werkvertrag, der auf eine selbstständige Tätigkeit rechtlicher oder wirtschaftlicher Art gerichtet ist (§ 675 BGB; z. B. Anwaltsberatungsvertrag, Vertrag über die bankmäßige Kontoführung, Baubetreuungsvertrag). Auf den Geschäftsbesorgungsvertrag finden die Vorschriften über den Auftrag entsprechende Anwendung, ausgenommen die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit.

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