Tausch (Recht)
Tausch, Recht:
gegenseitiger Vertrag über den Austausch von Sachen oder anderen Vermögensgegenständen (z. B. Rechten), bei dem keine der Hauptleistungen in Geld bestehen darf (sonst Kauf). Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf, v. a. die Gewährleistungsbestimmungen, entsprechende Anwendung (§ 480 BGB).
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