Werkvertrag
Werkvertrag, entgeltlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich (im Unterschied zum Dienstvertrag, bei dem nur die Arbeitsleistung als solche geschuldet wird) der eine Teil (der Unternehmer) zur Herstellung eines bestimmten Werks, d. h. zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs durch Arbeit beliebiger Art, der andere Teil (der Besteller) zur Entrichtung der
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