Gerichtsstand
Gerichtsstand, das örtlich zuständige Gericht. Der allgemeine Gerichtsstand wird durch den Wohnsitz der natürlichen oder den Sitz der juristischen Person bestimmt; er begründet die örtliche Zuständigkeit für alle gegen diese Person gerichteten Zivilklagen, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Zusätzliche besondere Gerichtsstände sind auf bestimmte Situationen zugeschnitten, z.
Quellenangabe