geistliche Verwandtschaft
geistliche Verwandtschaft, im katholischen Kirchenrecht bis 1983 die aus Taufe und Firmung entstehende »Verwandtschaft« des Getauften mit dem Taufenden und dem Paten beziehungsweise des Gefirmten mit dem Paten. Die geistliche Verwandtschaft bildete ein Ehehindernis, von dem Dispens erteilt werden konnte. Nach dem Recht der unierten Ostkirchen sowie der Ostkirchen
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