Zölibat
Zölibat [spätlateinisch caelibatus »Ehelosigkeit (des Mannes)«, zu caelebs »ehelos«], Bezeichnung für die aus religiösen Motiven gewählte Ehelosigkeit, besonders die den Geistlichen der lateinischen Kirche sowie zum Teil der unierten Ostkirchen auferlegte Standespflicht, nicht zu heiraten.
Nach katholischem Kirchenrecht dürfen Geistliche (Diakone, Priester und Bischöfe) nicht heiraten und sind zu völliger geschlechtlicher Enthaltsamkeit verpflichtet (c. 277 CIC). Die Verpflichtung zum Zölibat ist dabei zu unterscheiden vom (feierlichen) Gelübde der Keuschheit, das die Ordensleute ablegen. Sie wird von den Kandidaten zum Priestertum und von den nicht
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