Enzyklopädie

Enzyklopädie
Login
Geheimbündelei
Geheimbündelei, die bis 1968 strafbare Teilnahme an einer Verbindung, deren Dasein, Verfassung oder Zweck vor der Regierung geheim gehalten werden soll (§ 128 StGB alter Fassung). Nach § 95 Absatz 1 Nummer 8 Aufenthaltsgesetz ist nunmehr nur noch die Zugehörigkeit zu einer überwiegend aus Ausländern bestehenden Vereinigung oder Gruppe

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.