Gastrecht (Recht)
Gast|recht, Recht:
1) rechtsgeschichtlich der dem Fremdling durch Aufnahme in das Haus des Gastgebers gewährte Schutz (Gastfreundschaft); 2) umgangssprachlich das Recht eines Ausländers, sich in einem fremden Staat aufzuhalten, Fremdenrecht; 3) im Völkerrecht die auf einer Erlaubnis des Gaststaates beruhende, zeitlich beschränkte Befugnis von Kriegsschiffen der Krieg Führenden, sich in einem
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