Fremdenrecht

Fremdenrecht, die völkerrechtlichen und innerstaatlichen Vorschriften, die die Rechtsstellung des Fremden regeln. Der Zugang zum Staatsgebiet (Einreise, Niederlassung, vorübergehender Aufenthalt) kann nach Ermessen geregelt werden, soweit nicht vertragliche Bindungen bestehen (Ausländer, Staatsrecht; Freizügigkeit). Wird der Zugang gewährt, erwirbt der Fremde eine völkerrechtlich gegenüber dem Gebietsstaat gesicherte Rechtsstellung, ist

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.