Freigang

Freigang, gelockerte Form des Strafvollzugs, bei der Strafgefangene regelmäßig ohne Aufsicht außerhalb der Haftanstalt einer Beschäftigung nachgehen können. Ist zu befürchten, dass der Freigang genutzt wird, sich dem Vollzug zu entziehen, darf er nicht angeordnet werden (§ 11 Strafvollzugsgesetz).

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