Frankreich

Recht

Gerichtsverfassung: Zivilprozesse beginnen je nach Größe des Falles entweder vor einem Amtsgericht (Tribunal d'Instance) oder einem Landgericht (Tribunal de Grande Instance). Daneben bestehen Handelsgerichte (Tribunaux de Commerce), Arbeitsgerichte (Conseils de Prud'hommes) und Sozialgerichte (Tribunaux des Affaires de Sécurité sociale). Berufungen gehen immer an ein Appellationsgericht (Cour d'Appel), Revisionen zum Kassationshof

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