Fotokopie (Recht)
Fotokopie, Photokopie,
im Unterschied zur Ablichtung, d. h. der Vervielfältigung einer Vorlage auf meist elektrofotografischem Wege (Xerografie), die dem Original beziehungsweise einer beglaubigten Abschrift gleichkommende fotografische Reproduktion eines Dokuments (Kopierverfahren). – Zum Recht Vervielfältigungsrecht.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar