Fotokopie (Recht)
Fotokopie, Photokopie,
im Unterschied zur Ablichtung, d. h. der Vervielfältigung einer Vorlage auf meist elektrofotografischem Wege (Xerografie), die dem Original beziehungsweise einer beglaubigten Abschrift gleichkommende fotografische Reproduktion eines Dokuments (Kopierverfahren). – Zum Recht Vervielfältigungsrecht.
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