Personalvertretung
Personalvertretung, im Bereich des öffentlichen Dienstes die Vertretung der Beamten, Angestellten, Arbeiter sowie Richter in bestimmten Funktionen. Sie ist eine dem Betriebsrat der privaten Wirtschaft vergleichbare Institution; räumlicher Anknüpfungspunkt ist die Dienststelle. – Auf Bundesebene ist das Recht der Personalvertretung im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) vom 15. 3. 1974 (mit späteren
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