Fiducia
Fiducia [lateinisch »Vertrauen«, »Unterpfand«] die, -/...ciae,
Treuhand, im römischen Recht eine pfandähnliche Sicherheit, die in das Eigentum des Gläubigers überging und bei Tilgung der Schuld rückgewährt wurde.
Quellenangabe
Fiducia [lateinisch »Vertrauen«, »Unterpfand«] die, -/...ciae,
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar