Fiducia

Fiducia [lateinisch »Vertrauen«, »Unterpfand«] die, -/...ciae,

Treuhand, im römischen Recht eine pfandähnliche Sicherheit, die in das Eigentum des Gläubigers überging und bei Tilgung der Schuld rückgewährt wurde.

Quellenangabe

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