Dominium
Dominium [lateinisch »Herrschaft«] das, -s/...ni|en,
im römischen Recht v. a. Bezeichnung für das nicht beschränkte Herrschaftsrecht über einen Gegenstand oder über ein Gebiet. – Im 13. Jahrhundert wandelte sich die Bedeutung, von Oberitalien ausgehend. Dominium directum bezeichnete das einem anderen zur Nutznießung überlassene Eigentum, der darüber ein Dominium utile (Untereigentum) hatte. Diese ursprünglich
Quellenangabe