Installation (katholisches Kirchenrecht)
Installation [zu mittellateinisch installare »in ein (geistliches) Amt einsetzen«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:
die Einführung eines Kanonikers oder Abts in sein Amt durch feierliche Hinführung zu seinem Platz im Chor (»stallum«), auf den er einen Rechtsanspruch hat. – Auch in einigen evangelischen Kirchen wird die Einführung eines Pfarrers/einer Pfarrerin in das neue Pfarramt als Installation bezeichnet; sie erfolgt unter Verpflichtung des/der Einzuführenden
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