Cura (katholisches Kirchenrecht)
Cura [lateinisch »Sorge«] die, -, katholisches Kirchenrecht:
früher übliche Bezeichnung für die Seelsorge (lateinisch cura animarum) und die dafür nötigen kirchlichen Vollmachten.
Quellenangabe
Cura [lateinisch »Sorge«] die, -, katholisches Kirchenrecht:
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar