Kurat (katholisches Kirchenrecht)

Kurat [mittellateinisch, zu lateinisch cura »(Für)sorge«, »Pflege«] der, -en/-en, katholisches Kirchenrecht:

ein Seelsorgegeistlicher mit einer dem Pfarrer vergleichbaren Stellung und eigenem Seelsorgebezirk (Kuratie).

Quellenangabe

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