Exkommunikation

Exkommunikation [lateinisch] die, bezeichnet im katholischen Kirchenrecht den Ausschluss eines Kirchenangehörigen aus der Gemeinschaft der Gläubigen.

Die Exkommunikation ist eine Beugestrafe. Es handelt sich um einen strafweisen, aber keineswegs totalen Ausschluss eines Kirchenangehörigen aus der Gemeinschaft der Gläubigen (nicht aus der Mitgliedschaft der Kirche) mit kirchenrechtlich im Einzelnen geregelten Wirkungen v. a. geistlicher Art (z. B. Ausschluss vom Gottesdienst und von den Sakramenten).

Quellenangabe

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