Königsgericht

Königsgericht, nach dem Reichsrecht des Mittelalters Gericht des Königs als Gerichtsherr über alle Freien. Gewöhnlich delegierte der König die Gerichtsbarkeit an Grafen, doch konnte er jeden Prozess abfordern (Evokation). Die Möglichkeit der Appellation an das Königsgericht kam erst im Spätmittelalter auf. Das Königsgericht hatte keinen festen Sitz, es

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