ersuchter Richter

ersuchter Richter, der aufgrund eines Ersuchens um Rechtshilfe angegangene Richter, der in seinem Bezirk für das ersuchende auswärtige Gericht eine Amtshandlung (z. B. Beweisaufnahme) vornimmt (§§ 156 ff. GVG); zuständig ist stets das Amtsgericht.

Quellenangabe

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