Eheverfahren
Eheverfahren, das zivilprozessuale Verfahren in Ehesachen vor den Familiengerichten (früher auch Eheprozess). Im Eheverfahren werden Ehescheidungssachen, Klagen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe, auf Aufhebung einer Ehe und auf Herstellung des ehelichen Lebens behandelt (§§ 606 ff. ZPO; ab 1. 9. 2009 abgelöst durch §§ 121
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