kommissarische Vernehmung
kommissarische Vernehmung, die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen außerhalb der Hauptverhandlung eines Strafprozesses durch einen Richter des für die Entscheidung zuständigen Gerichts (beauftragter Richter) oder durch einen auswärtigen Richter (ersuchter Richter). Die kommissarische Vernehmung im Rahmen der Beweisaufnahme ist eingeschränkt zulässig, wenn dem Erscheinen eines Zeugen oder Sachverständigen in
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