Beweisaufnahme
Beweisaufnahme, gerichtlicher Verfahrensabschnitt, in dem das Gericht Beweis erhebt. Die Beweisaufnahme unterliegt dem Grundsatz der Unmittelbarkeit, d. h., sie wird von dem Gericht durchgeführt, das auch die Entscheidung in der Sache fällt. Ausnahmsweise findet die Beweisaufnahme vor einem beauftragten, einem ersuchten Richter oder einem Einzelrichter statt. Soll die Beweisaufnahme
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar