ehrenamtliche Richter
ehrenamtliche Richter, früher oft »Laienrichter« genannt; Personen, die neben den Berufsrichtern, ebenso unabhängig wie diese und gleichberechtigt mit ihnen, die rechtsprechende Gewalt in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten ausüben. Sie sollen aufseiten des erkennenden Gerichts die Elemente der Sachkunde (z. B. als Handelsrichter) oder der Repräsentation der Bevölkerung in das Verfahren
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