Erstattung (Agrarpolitik)

Erstattung, Agrarpolitik:

Ausfuhrerstattung, Exporterstattung, im Rahmen der Agrarmarktordnungen der EU bei der Ausfuhr gewährte Bezahlung der Differenz zwischen den EU-Binnenmarktpreisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und den Weltmarktpreisen an den Exporteur, damit Überschüsse der EU-Erzeugung auf dem Weltmarkt trotz der dort niedrigeren Preise abgesetzt werden können. Erstattungen entsprechen in ihrer Höhe in etwa

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