Ersatzschulen
Ersatzschulen, Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen), die nur mit Genehmigung des Staates als Ersatz für öffentliche Schulen errichtet und betrieben werden dürfen. Sie entsprechen in ihren Bildungs- und Erziehungszielen den öffentlichen Schulen und haben auch das Recht Zeugnisse zu erteilen, die die gleiche Berechtigung verleihen wie die der öffentlichen
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