Ergänzungsschulen

Ergänzungsschulen, Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen), die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen errichtet werden, sondern ergänzende Bildungsangebote unterbreiten (z. B. Musikschulen, Kunstschulen). Durch den Besuch von Ergänzungsschulen können Schüler ihre Schulpflicht nicht erfüllen. Die Einrichtung von Ergänzungsschulen ist lediglich anzeigepflichtig und nicht, wie bei den Ersatzschulen, genehmigungspflichtig.

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